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Die **Bootstheorieprüfung **zum Erwerb des Bootsführerscheins Motorboot Kat. A und Segelschiff Kat. D ist seit dem 15. Februar 1016 neu** 24 Monate gültig**. (früher 18 Monate)
Die Theorieprüfung zum Erwerb des Bootsführerscheins Motorboot Kat. A und Segelschiff Kat. D ist seit dem 15. Februar 1016 neu 24 Monate gültig. (früher 18 Monate)
Bewerber/innen welche die Bootstheorieprüfung nach altem Recht abgelegt haben werden auch von der neuen Regelung profitieren können.
Eine Fristverlängerung ist nicht mehr möglich, Bewerber/innen welche die praktische Bootsprüfung nicht innerhalb den 24 Monaten bestehen müssen die Bootstheorieprüfung neu ablegen und bestehen.
Für Inhaber/innen eines Bootsführerscheins bleibt die Theorieprüfung weiterhin gültig, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt noch den Segelschein oder den Motorbootschein erwerben möchten.
